Konzert Musik-Arena
Jamie Cullum
Jamie Cullum macht scheinbar mühelos Jazz zu Pop und Pop zu Jazz. Der Singer-Songwriter, der zu den erfolgreichsten Jazzmusikern Großbritanniens gehört, kommt am 20. Juli 2025 in die Tollwood Musik-Arena. Jamie Cullum ist Entertainer durch und durch. Als Pianist, Bandleader und vor allem als Sänger wird er auf dem Tollwood Sommerfestival begeistern. Der musikalische Alleskönner zeigt seine Bandbreite.
Sehr geehrte Tollwood-Besucher*innen, bitte beachten Sie die aktuellen Sicherheitshinweise für die Musik-Arena. Es werden Taschenkontrollen und Bodychecks durchgeführt. Wir bitten alle Besucher*innen auf die Mitnahme größerer Rucksäcke und Taschen zu verzichten, um die Einlasskontrollen zu beschleunigen.
In der Musik-Arena ist nur eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen genehmigt. Deswegen müssen Rollstuhlfahrende unbedingt ein Rollstuhlticket erwerben. Dieses ist gültig für die Person im Rollstuhl und eine Begleitperson. Karten für Rollstuhlfahrende können telefonisch bei Tollwood direkt bestellt werden unter Tel. 089-38 38 50 0 (Kartenversand kostenlos). Ein Direktkauf der Tickets ist nur an den MT-eigenen VVK-Stellen HP8 (Isarphilharmonie)und Deutsches Theater möglich.
Bitte beachten Sie: In der Musik-Arena gibt es für Menschen im Rollstuhl extra reservierte Plätze, die nur beim Kauf eines Rollstuhltickets zur Verfügung stehen. Ohne ein gültiges Rollstuhlticket ist der Einlass für Menschen im Rollstuhl nicht möglich.
Bei bestuhlten Konzerten werden Plätze im vorderen Bereich freigehalten, bei unbestuhlten Konzerten ist ein Podest für Rollstuhlfahrende aufgebaut. Hier ist auch Platz für jeweils eine Begleitperson. Bei bestuhlten Konzerten steht den Begleitpersonen direkt neben dem Rollstuhl-Platz ein Sitzplatz zur Verfügung. Auf den ausgewiesenen Plätzen ist die Sicht auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrenden abgestimmt.
Tollwood gewährt einer Begleitperson für Menschen mit einem „B“ im Schwerbehindertenausweis freien Eintritt als freiwillige Leistung. Die Begleitperson muss in der Lage sein, der/dem Rollstuhlfahrenden Hilfe zu leisten, beispielsweise bei Notwendigkeit eines raschen Verlassens der Musik-Arena. So muss die Begleitperson in der Lage sein, den/die Rollstuhlnutzer*in allein aus dem Veranstaltungsbereich zu bringen.